Im Rhein-Kreis Neuss haben die jeweiligen Kommunen unterschiedliche Richtlinien. Sie alle haben jedoch eins gemeinsam: die Veranstaltung, die Du bezuschussen möchtest, darf keinen religiösen Charakter haben. Es kann daher ggf. sein, dass eine Messdiener*innenfahrt nicht bezuschusst wird. Für religiöse Fahrten gibt es Zuschüsse des Erzbistums (siehe oben).
Für jeden Antrag musst Du ein Programm schreiben. Die jeweilige Stadt prüft dann, ob der Antrag berechtigt ist oder nicht. In jedem Kreis bzw. jeder Kommune sind die Zuschusshöhen unterschiedlich. Sie unterscheiden sich zusätzlich nach Aktion (Ferienfreizeit oder Schulung und ggf. Programm). Nach der Aktion musst Du in der Regel noch einen Verwendungsnachweis abgeben.
Solltest Du dazu Fragen haben, kannst Du Dich entweder direkt an das Jugendamt vor Ort wenden, oder uns von der KJA kontaktieren.
Kreisjugendförderplan Rhein-Kreis Neuss
- für Teilnehmende aus Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen
- Alle Infos und Formulare findest Du in diesem Padlet
- Ansprechpartnerin ist Mona Rast
Stadt Dormagen
- für Teilnehmende und Leitende aus Dormagen
- Fahrten des laufenden Jahres müssen bis spätestens 31. März beantragt werden
- Hier findest Du alle Infos und Formulare
- Ansprechpartnerin ist Michelle Büttgen
Stadt Grevenbroich
- Zuschüsse gibt es über den Stadtjugendring und bezuschußt werden ausschließlich dessen Mitgliedsverbände
- Hier findest Du alle weiteren Infos
Stadt Kaarst
- für Teilnehmende und Leitende aus Kaarst
- Anträge: spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme
- Hier findest Du alle weiteren Infos
Stadt Neuss
- für Teilnehmende aus der Stadt Neuss (Leitende werden unabhängig ihres Wohnortes bezuschußt)
- Antrag: spätestens 21 Tage vor der Maßnahme
- Hier findest Du alle Infos, Richtlinien und Formulare